Parkordnung

Parkordnung für den Markkleeberger Parkteil

Der Park ist außer bei Sonderveranstaltungen täglich von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Park außer bei Sonderveranstaltungen untersagt. Ausgenommen davon ist die Benutzung des öffentlichen Rad-Fußweges auf dem Pleißendamm in der Wegeführung im agra-Park.

Der Eintritt ist gebührenfrei.

Die Benutzung des agra-Parks erfolgt auf eigene Gefahr. Regelmäßige Reinigung, ausreichende Beleuchtung und Winterdienst auf allen Wegen können nicht gewährleistet werden.

Das Befahren der Parkhauptwege mit Kfz ist nur Inhabern einer von der Stadtverwaltung Markkleeberg ausgestellten Sondergenehmigung erlaubt. Nutzen Sie bitte den kostenfreien Parkplatz neben dem Haupteingang.

Fahrradfahren, Inlineskaten u.ä. sind nur auf den Parkhauptwegen sowie dem ausgewiesenen Radweg – soweit straßenverkehrsrechtlich zugelassen – mit Rücksichtnahme auf die anderen Benutzer des Parks gestattet.

Hunde sind im Park – außer auf den speziell ausgewiesenen Hundewiesen – an der Leine zu führen. Die Notdurft der Hunde ist durch den Hundebesitzer in geeigneter Form zu entsorgen. Nutzen Sie dazu bitte die speziell aufgestellten Abfallbehälter.

Auf gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen – soweit es andere Parkbesucher nicht belästigt – gestattet.

Bitte betreten Sie keine Blumenbeete und Rabatten. Nutzen Sie für Ihre Abfälle die aufgestellten Abfallbehälter. Eine öffentliche Toilette befindet sich in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges.

Bitte helfen Sie alle mit, dass diese Regeln eingehalten werden und beachten Sie die Hinweise des Aufsichtspersonals. Beschädigungen oder Verunreinigungen werden dem Verursacher von der Stadt Markkleeberg in Rechnung gestellt. Über die allgemein übliche Parknutzung hinausgehende Nutzungen bedürfen der Zustimmung durch die Stadt Markkleeberg.

Beachten Sie im Übrigen bitte auch die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagensatzung) vom 14.06.1995 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.